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   VGH Bayern, 27.09.2022 - 4 BV 21.2328   

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https://dejure.org/2022,28010
VGH Bayern, 27.09.2022 - 4 BV 21.2328 (https://dejure.org/2022,28010)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2022 - 4 BV 21.2328 (https://dejure.org/2022,28010)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2022 - 4 BV 21.2328 (https://dejure.org/2022,28010)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GO Art. 24 Abs. 4 S. 1, Abs. 4 bis 7; Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1; GG Art. 13 Abs. 1; Art. 101 i.V.m. Art. 100 S. 1; BV Art. 106 Abs. 3; Art. 4 Abs. 1; DSGVO Art. 21 Abs. 1
    Betrieb eines Wasserzählers unter Verwendung der Funkfunktion

  • rewis.io

    Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung, Betrieb eines Wasserzählers unter Verwendung der Funkfunktion, Widerspruchsrecht nur für Inhaber von Wohnungen (verneint), Widerspruchsrecht nur bei Nutzung des Objekts durch mehrere Personen (verneint)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Betrieb eines Wasserzählers unter Verwendung der Funkfunktion; Widerspruchsrecht nur für Inhaber von Wohnungen (verneint); Widerspruchsrecht nur bei Nutzung des Objekts durch mehrere Personen (verneint)

  • rechtsportal.de

    Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Betrieb eines Wasserzählers unter Verwendung der Funkfunktion; Widerspruchsrecht nur für Inhaber von Wohnungen (verneint); Widerspruchsrecht nur bei Nutzung des Objekts durch mehrere Personen (verneint)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betrieb eines Wasserzählers unter Verwendung der Funkfunktion

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 4 CS 21.2254

    Einbau von Funkwasserzähler zulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2022 - 4 BV 21.2328
    Denn auch bei gemeinsamer Nutzung durch mehrere Personen lassen sich, wenn der Wasserverbrauch durch einen elektronischen Zähler kontinuierlich aufgezeichnet wird, unter Umständen mit nur geringem Zusatzwissen Rückschlüsse auf die Verbrauchsgewohnheiten Einzelner ziehen (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - BayVBl 2022, 412 Rn. 27; Schweizerisches Bundesgericht, U.v. 5.1.2021 - 1C_273/2020 - EuGRZ 2021, 228 juris Rn. 36).

    Die alleinige Anknüpfung an die in dem versorgten Objekt bestehende (Nutzungs-)"Einheit" ist dagegen sachgerecht, da bauliche Gegebenheiten meist dauerhafter bestehen als persönliche Nutzungsverhältnisse und sich zudem einfacher feststellen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022, a.a.O. Rn. 35).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2022 - 4 BV 21.2328
    Insoweit reicht es nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO aus, dass eine bestimmte natürliche Person direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie etwa einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten oder zu einem besonderen identitätsprägenden Merkmal identifiziert werden kann (vgl. auch BVerwG, U.v. 27.11.2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1 Rn. 41 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19

    Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler durch gemeindliche

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2022 - 4 BV 21.2328
    a) Maßgebend für die Auslegung einer Rechtsvorschrift sind der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus ihrem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, und der Zusammenhang mit anderen Rechtsvorschriften, die ebenfalls den von der angegriffenen Norm erfassten Regelungsgegenstand betreffen (vgl. VerfGH, E.v. 26.4.2022 - Vf. 5-VII-19 - BayVBl 2022, 475 Rn. 50).
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